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Privatversicherte, Beihilfe & Selbstzahler

Abrechnung und Kostenübernahme

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Was davon erstattet wird, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab — und bei gesetzlich Versicherten von der einzelnen Kasse.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

Privatversicherte
Sie erhalten eine GOÄ-Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Kardiologische Untersuchungen sind bei medizinischer Indikation in der Regel erstattungsfähig — maßgeblich bleiben Ihr Tarif und die Vertragsbedingungen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen vorab ein Attest zur Kostenübernahme aus, das Sie Ihrer Versicherung zur Prüfung vorlegen können.
Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung nach GOÄ ist beihilfefähig gestaltet. Maßgeblich bleiben Ihr Beihilfesatz und die ergänzende Versicherung. Auch hier gilt: Attest zur Kostenübernahme auf Wunsch vorab.

Gesetzlich Versicherte.

Aufgrund der Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern können wir derzeit keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen. Unsere Untersuchungen stehen Ihnen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) offen — Sie erhalten den verbindlichen Preis vor dem Termin.

Viele Kassen erstatten einzelne Vorsorge- und sportmedizinische Leistungen trotzdem, oft über ein Bonusprogramm. Ob Ihre dazugehört, steht meist auf deren Leistungsseite — wir haben die Links und Rufnummern zusammengetragen.

Übernimmt Ihre Krankenkasse?

Hier finden Sie die direkten Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse.

77 Kassen

Stand: 21.08.2026 · Ohne Gewähr — verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Kasse.

Welche Frage möchten Sie klären?

Drei Entscheidungen: Anlass, Standort, Termin. Medizinische Leistungen wählen Sie nicht selbst aus — das ist unsere Aufgabe.

1 · Ihr Anlass
2 · Ihr Standort
3 · Ihre Abrechnung
4 · Freie Termine

Terminart wird vorausgewählt — Sie sehen direkt freie Termine für Ihren Anlass.

Notfall: Bei akuten, anhaltenden Brustschmerzen, schwerer Atemnot oder Bewusstlosigkeit wählen Sie sofort den Notruf 112.

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